AGB

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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nach dem Stand ab 01.11.2020



1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages. Die Bestimmungen aller übrigen Teile des Vertrages gehen denen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen vor. Der Anfrage, dem Auftrag oder der Annahmeerklärung des Käufers etwa beigefügte allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Für sämtliche, hier nicht erwähnten Fälle, gelten die gemeinsamen allgemeinen Lieferbedingungen der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie. Für die Auslegung gelten die Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland.

3. Mündliche Abmachungen und Änderungen haben erst dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

4. Unseren Vertretern erteilte Aufträge bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, um für uns rechtsverbindlich zu sein.

5. Unsere Angebote sind freibleibend.

6. Diese Preisliste ersetzt alle vorhergehenden Listen. Die hierin genannten Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen ohne MwSt. Eventuelle Druckfehler sind vorbehalten SPEZIALELECTRIC behält sich das Recht vor, Preise ohne vorherige Ankündigung den Markterfordernissen oder Produktänderungen anzupassen.

6a.  Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Antrag auf Zugang zu den Preislisten anzunehmen oder abzulehnen.

7. Der Rechnungsbetrag ist in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung zu bezahlen.

7a. Wir übersenden unsere Rechnungen per E-Mail.

8. Wenn nach erfolgter Bestätigung eines Auftrages anhand eingeholter Auskünfte sich eine Gefährdung des Zahlungseinganges ergibt, sind wir berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9. Die von uns in Angeboten, Bestätigungen usw. genannten Lieferzeiten sind nach bestem Ermessen festgesetzt, jedoch nur als annähernd zu betrachten und in keiner Weise für uns verbindlich. Etwaige Überziehungen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrage oder zum Anspruch auf Schadenersatzleistungen.

10. Bestellungen und Abrufe sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 6 Monate vom Bestelltage an gerechnet, abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeforderung oder Inverzugsetzung bedarf. Wir behalten uns vor, nach Ablauf dieser Frist die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen.

11. Lieferungen ins Ausland:
Bis EUR 500,— netto: ab Werk ausschliesslich Verpackung/Versicherung
Ab EUR 501,— netto: ab Werk einschliesslich Verpackung/Versicherung
Ab EUR 1.501,-- netto: CPT Ihrem deutschen Spediteur oder an eine andere deutsche Anschrift
oder DAF frei deutsche Grenze einschliesslich Verpackung/Versicherung

11a. Mindermengenzuschlag im Ausland:

Mindestauftragswert EUR 125,- netto. Zuschläge für Kleinstaufträge: für entgegenkommenderweise unter EUR 125,- angenommene Aufträge wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- (20,-) berechnet.

12. Ist der Käufer nach dem Vertrag verpflichtet, dem Verkäufer für die Herstellung der Kaufsache oder ihrer Spezifikation Angaben zu machen und kommt er dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, so ist der Verkäufer, unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer 13 und aus nicht ordnungsgemäßer Erfüllung, berechtigt, die Angaben selbst festzulegen und die Kaufsache danach herzustellen.

13. Erfüllt der Käufer seine Mitwirkungspflichten nicht termingerecht, so verlängern sich die Fristen für Leistungen des Verkäufers, unbeschadet der Bestimmungen der Ziffer 22, um den Zeitraum der dadurch beim Verkäufer verursachten Verzögerung, und der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer den Ersatz der durch die Verzögerung verursachten Aufwendungen zu fordern.

14. Teillieferungen, vorfristige Lieferungen sind zulässig. Teilt der Verkäufer dem Käufer den Termin einer vorfristigen Lieferung oder einer Teillieferung mit, so hat der Käufer seine Pflichten, auch Zahlungsverpflichtungen, um so viel früher zu erfüllen, wie die Lieferung vorfristig erfolgen soll.

15. Die Kaufsache bleibt Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware), bis der Käufer sämtliche Leistungspflichten, insbesondere Zahlungspflichten, aus der Geschäftsverbindung erfüllt, insbesonders auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt. Die Hingabe von Wechseln oder Schecks gilt erst als Zahlung, wenn das Papier eingelöst ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware (unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; die hierdurch entstehenden Kaufpreisforderungen tritt der Käufer hiermit an den Verkäufer bereits bei ihrer Entstehung Sicherungshalter ab. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe ihrer Verbindlichkeiten mitzuteilen. Er ist als Bevollmächtigter des Verkäufers zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur so lange berechtigt, als er seine Pflichten dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Die abgetretenen Forderungen sind auf ein gesondertes Konto einzuziehen, und die eingezogenen Beträge bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer oder in seinem Auftrage be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers auf die neue Sache. Bei der Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum. Die Pfändung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte im Wege der Zwangsvollstreckung, die Ankündigung einer solchen Pfändung oder die Geltendmachung sonstiger Ansprüche Dritter bezüglich der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntniserhalt schriftlich anzuzeigen. Ist die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes im Bestimmungsland von gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen oder Formvorschriften abhängig, und hat der Käufer für deren Erfüllung nicht rechtzeitig gesorgt, so gilt das als Pflichtverletzung im Sinne der Ziffer 22. Der Käufer hat die Kaufsache bis zu ihrer vollständigen Bezahlung auf seine Kosten gegen alle Risiken zu versichern und den Abschluss der Versicherung dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles gelten alle Ansprüche des Käufers gegen die Versicherungsgesellschaft als dem Verkäufer abgetreten. Übersteigt der Wert der noch nicht veräußerten Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen die dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit verpflichtet, Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben.

16. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kaufsache ab Lieferort auf Kosten des Käufers an den Bestimmungsort, d.h. an die von diesem benannte Anschrift oder, wenn keine Adresse benannt wurde, an den Sitz des Käufers zu verwenden. Der Verkäufer bestimmt den Transportweg bei Franko-Lieferungen. Bei Ab-Werk-Lieferungen ohne bestimmte Vorschriften erfolgt der Versand stets nach bestem Ermessen. Eine Verantwortung für die billigste Beförderung wird nicht übernommen.

17. Soweit es handelsüblich ist, die Kaufsache zu verpacken, hat der Verkäufer die Ware für die normale Dauer des Transportes vom Lieferort bis zum Bestimmungsort in der für die Transportart handelsüblichen Weise zu verpacken und zu markieren.

18. Wenn Waren unmittelbar an Dritte verschickt werden, so hat die Abnahme in unseren Werken zu erfolgen. Andernfalls gelten sie als bedingungsgemäß geliefert. Wenn der Käufer die Ware zum Zwecke der Abnahme in unseren Betrieben besichtigen will, so muss er uns seine Absicht rechtzeitig mitteilen.

19. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Verpackungsrücknahme: Unsere mit Ihnen vereinbarten Preise beinhalten nicht die Verpackungsrücknahme aus «Unfrei-Lieferungen». Selbstverständlich nehmen wir die Verpackung zurück auf der Basis „Rücklieferung ausschließlich unserer Verpackung frei Haus». Jede andere Rücknahmeart muß mit uns schriftlich vereinbart werden. In jedem Fall ändern sich dann unsere bisher vereinbarten Verkaufspreise.

20. Ist die zu liefernde Menge mit «ca.» oder einer ähnlichen Klausel angegeben oder ist eine Mengenabweichung handelsüblich (Verpackungseinheit), so ist der Verkäufer berechtigt, die Höhe der Abweichung innerhalb einer Toleranz von 10 % zu bestimmen.

21. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kaufsache in mittlerer Art und Güte zu liefern. Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Katalog- und Prospektangaben u.ä. sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

22. Wenn die Kaufsache an den Bestimmungsort versandt worden ist oder wenn der Verkäufer die Kaufsache aufgrund von Pflichtverletzungen des Käufers nicht versandt hat und die Kaufsache einlagert, gilt die Lieferung als vollzogen. Die Kosten der Einlagerung und der Werterhaltung der Kaufsache und alle anderen aus Pflichtverletzungen des Käufers dem Verkäufer entstehenden Kosten trägt der Käufer. Als Pflichtverletzungen des Käufers gelten insbesondere:

a) nicht rechtzeitige Erfüllung der vertraglichen Pflicht, Versandinstruktionen oder Abrufe bis zum vereinbarten Termin oder – mangels Terminvereinbarung – einen Monat vor dem Liefertermin zu erteilen
b) Abnahmeverweigerung oder nicht rechtzeitige Gestellung von Transportraum
c) Nicht rechtzeitige Beschaffung der für den Transit und die Einfuhr in das Bestimmungsland erforderlichen Dokumente
d) Nicht rechtzeitige Erfüllung von Pflichten, die sich aus den vereinbarten Zahlungsbedingungen oder Vereinbarungen über die Zahlungssicherung ergeben.

23. Mit dem Vollzug der Lieferung geht die Gefahr über.

24. Liegt eine der In Ziffer 22 genannten Pflichtverletzungen des Käufers vor, so ist der Verkäufer anstelle der Einlagerung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.

25. Etwa vorkommende Beschädigungen beim Transport berechtigen den Empfänger nicht zur Annahmeverweigerung. Beschädigungen oder Mindergewicht müssen vom Empfänger bei Ankunft der Sendung sofort bahn – bzw. postamtlich bzw. vom Spediteur oder Zoll festgestellt und bescheinigt werden.

26. Nur wenn der Käufer die Kaufsache unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort untersucht und festgestellte Qualität- oder Quantitätsmängel unverzüglich nach der Untersuchung anzeigt oder wenn der Käufer, falls eine unverzügliche Untersuchung nicht möglich ist oder die Mängel bei der Untersuchung nicht feststellbar waren, die Mängel unverzüglich nach deren Feststellung durch schriftliche Anzeige per Einschreiben (möglichst per Luftpost) bestätigt, ist er berechtigt, innerhalb von 3 Monaten nach Vollzug der Lieferung aufgrund von Qualitätsmängel oder innerhalb von 1 Monaten nach Vollzug der Lieferung aufgrund von Quantitätsmängeln Mängelansprüche geltend zumachen. In der schriftlichen Bestätigung der Mängelanzeige sind die Mängel genau zu beschreiben und ihre offenbaren Gründe anzugeben. Die Mängelanzeige ist gleichzeitig durch Beweisdokumente (Sachverständigengutachten, Analysenprotokolle u. , Fotografien oder Proben) zu belegen.

26a. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.

27. Macht der Käufer berechtigte Mängel geltend, so gewährt der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung (bei Qualitätsmängeln) bzw. Nachlieferung oder Minderung (bei Quantitätsmängeln). Als Qualitätsmängel gelten nur Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Fertigung.

27a. Im Fall eines Mangels der gekauften Sache beschränkt sich der gesetzliche Nacherfüllungsanspruch auf die Nachlieferung einer mangelfreien Sache.

28. Führt der Verkäufer die Nachbesserung nicht am Standort der Kaufsache und des Käufers durch, kann er die kostenlose Mitwirkung des Käufers verlangen.

29. Hat der Verkäufer die Kaufsache oder Teile davon ersetzt, so ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers zur unverzüglichen frachtfreien Rücksendung der ersetzten Kaufsache oder Teile verpflichtet.

30. Beseitigt der Käufer innerhalb der Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen einen Qualitätsmangel selbst oder durch einen Dritten und hatte der Verkäufer dem vorher schriftlich zugestimmt, so ist der Käufer berechtigt, die Erstattung der tatsächlich aufgewandten, höchstens jedoch der Kosten zu fordern, die der Verkäufer zur Beseitigung des Mangels aufgewandt hätte.

31. Gewährt der Verkäufer eine Garantie, so gelten die Ziffern 26 bis 30 nur insoweit, als die Garantiebedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.

32. Wird der Verkäufer durch die Wirkungen höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht beeinflussbarer Umstände an der Erfüllung von Liefer- oder anderer Leistungspflichten gehindert, so ist er berechtigt, nach seiner Wahl die Lieferzeit zu verlängern oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Vorzugsstrafen oder sonstige Ansprüche auf Schadenersatz seitens des Käufers sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht gegeben.

33. Treten bis zum Tage der Lieferung durch besondere wirtschaftliche Ereignisse außergewöhnlich Lohnsteigerungen und Materialpreisverteuerungen in einem Ausmaß ein, wie sie unter normalen Verhältnissen nicht vorauszusehen waren, ist der Verkäufer berechtigt, entsprechend höhere Preise im Anhängeverfahren zu fordern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

34. Zahlungsbedingungen Ausland:
für uns unbekannte Kunden: gegen Vorkasse oder nach Vereinbarung

35. Der Leistungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist die Bank des Verkäufers. Die Leistung gilt als vollzogen, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto der Bank des Verkäufers gutgeschrieben ist.

36. Zahlungen haben stets an uns direkt zu erfolgen. Zahlungen an Dritte dürfen nur gegen speziell hierzu erteilte Vollmachten erfolgen.

37. Leistet der Käufer Zahlungen nicht fristgemäß, oder stellt er Akkreditive, Bankgarantien oder ähnliches nicht zum vereinbarten Termin oder verlängert er diese bei Bedarf nicht rechtzeitig, so hat er dem Verkäufer für jede angefangene Woche der Verspätung Zinsen in Höhe von 0,25% des rückständigen Betrages bzw. des Wertes des Akkreditives, der Garantie o.ä. zu zahlen. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, fällige Lieferungen (auch aus anderen Verträgen) zurückzubehalten, sofern die Leistung aller ausstehenden Zahlungen (ungeachtet der Fälligkeit) zu fordern und Leistungen aufgrund von Mängelansprüchen einzustellen.

38. Bank- und Legalisierungsgebühren sowohl im Land des Verkäufers als auch des Käufers gehen zu Lasten des Käufers.

39. Diskont- und Wechselspesen trägt der Einsender, und diese sind sofort zu begleichen. Bei Wechseln übernehmen wir für rechtzeitige Vorzeigung oder Protesterhebung keine Gewähr.

40. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit bestrittenen oder zum Zeitpunkt der Aufrechnung nicht rechtkräftigen Gegenforderungen aufzurechnen oder Zahlungen und Leistungen aus diesem Grunde zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

41. Erfüllungsort ist Ludwigsburg, Gerichtsstand für beide Teile Ludwigsburg.

42. Für etwaige Verletzungen uns nicht bekannter Schutzrechte Dritter übernehmen wir keine Verantwortung. Hierfür haftet der Besteller.

43. Produktänderungen: Die Firma SPEZIALELECTRIC behält sich vor, (jederzeit und ohne Vorankündigung) alle nach eigenem und unanfechtbarem Ermessen für notwendig erachteten Änderungen vorzunehmen, die der funktionellen und qualitativen Verbesserung der Erzeugnisse, sowie firmeninternen technologischen und produktionsbedingten Notwendigkeiten dienen.
Abweichungen von den Abbildungen behalten wir uns vor.

44. Druck-, Schreib- oder Kalkulationsfehler entbinden uns von eventuell eingegangenen Verpflichtungen, auch dann, wenn sich diese erst später herausstellen.

45. Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Differenzen bei der Auslegung des Vertragsinhalts sind nach Möglichkeit in freundschaftlicher Weise zu regeln; falls dies nicht möglich ist, durch ein Schiedsgericht, das nach den Regeln und Bestimmungen der Internationalen Handelskammer Paris (INCO-Terms 2020) handelt und entscheidet.

46. Verschiedene Artikel, die von uns verkauft werden und teilweise aus unserem Katalog und Internetauftritt ersichtlich sind, sind ausschließlich für den Export bestimmt und daher unter Berücksichtigung des Standes der Sicherheitstechnik in den Bestimmungsländern hergestellt. Diese richtet sich nach anderen als in der BRD/EU geltenden Sicherheitsanforderungen. Die Artikel dürfen daher nicht in der BRD/EU in den Verkehr gebracht werden.

47. Unsere Kennzeichnung „für Export“:

Artikel, die mit „für Export“ gekennzeichnet sind, sind nicht für den Gebrauch in Deutschland bzw. teilweise in der EU zugelassen.

Sie müssen sich selbst über die Gesetzeslage bezüglich der Zulassung und Verwendung sowie eventuell des Verkaufs in Ihrem Land informieren.

Eine Rücknahme von falsch bestellten Artikeln in dieser Hinsicht ist nicht vorgesehen.

Ein Bezug für den Re-Export ist möglich.

Wenn Sie bei uns bestellen und unserer Auftragsbestätigung nicht sofort widersprechen, erkennen Sie unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen einschließlich unserer Hinweise vorbehaltlos an.

48. Ursprung unserer Waren:

Sofern eine Warenverkehrsbescheinigung oder ein Ursprungszeugnis verlangt werden, wird - wenn überhaupt eine Erstellung möglich ist – als Ursprungsland von uns angegeben:

Europäische Gemeinschaft.

Wenn Sie von uns eine Ursprungsbestätigung benötigen, muß dies bereits in Ihrer Bestellung vermerkt sein, damit wir in unserer Auftragsbestätigung dazu Stellung nehmen können.

49. CE-Kennzeichnung

Ein Großteil unserer Artikel, die wir führen, sind auf dem Produkt selbst mit „CE“ gekennzeichnet.

Bei einer Reihe von Produkten läßt sich jedoch nicht die Kennzeichnung anbringen oder die Teile werden aus alten Werkzeugen hergestellt, bevor die CE-Kennzeichnung in Kraft getreten ist.

In diesem Falle ist die Kennzeichnung auf der Verpackung.

Nicht alle unsere Produkte entsprechen CE, und zwar aus folgenden Gründen:

a) die Teile wurden vor Inkrafttreten der CE-Vorschrift hergestellt und gefertigt und befinden sich an unserem Lager

b) ein Teil unserer Produkte, die wir weltweit importieren, wird in Deutschland bzw. der EU in Geräte eingebaut, die exportiert werden.

Diese Geräte werden unter dem Gesichtspunkt der Vorschrift des entsprechenden Landes hergestellt und unterliegen nicht den Vorschriften der EU.

Die Teile, die wir liefern für diese Geräte, haben überwiegend Zertifikate, die für das jeweilige Land erforderlich sind.

c) Artikel, die für den Export importiert bzw. gefertigt werden, unterliegen nicht – nach unseren Informationen, die uns vorliegen – einer CE-Erklärung.

d) Artikel, die für Reparaturzwecke für alte Geräte benötigt werden, unterliegen nicht – nach unseren Informationen - der CE-Verordnung.

50. WEEE – Elektrogesetz (EAR):

Wir liefern unsere Geräte nach WEEE unter folgenden Voraussetzungen:

a) W = WEEE vorhanden
b) N = nicht erforderlich
c) B = als Bauteile
d) E = nur für Export
e) K = als Komponente

Artikel, die wir als „Komponenten“ (K) liefern oder Bauteile (B), liefern wir nicht als „Fertigware“.

Artikel mit der Kennzeichnung „E“, „B“, „K“, sind überwiegend nicht mit der durchgestrichenen Mülltonnen-Kennzeichnung markiert.

Die Teile, die für den Export bestimmt sind, tragen teilweise Bezeichnungen, die für das Land als Vorschrift für den Import notwendig sind.

Jeder Käufer unserer Produkte muß sich selbst darüber informieren, inwieweit er das von uns gekaufte Produkt einsetzt und weiter veräußert.

51. Disclaimer

Auf die Inhalte verlinkter und von anderen Anbietern betriebener Webseiten haben wir keinen Einfluss und übernehmen daher keine Gewähr für sie. Für die Inhalte dieser externen Seite sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

Zum Zeitpunkt der Verlinkung bestanden keine Rechtsverstöße. Eine laufende Kontrolle ist uns jedoch nicht möglich. Sobald uns Rechtsverletzungen durch die verlinkten Seiten bekannt werden, werden wir den jeweiligen Link unverzüglich löschen.

52. Information zum EMBARGO

Die Firma Spezialelectric verpflichtet sich, alle Geschäftspartner über die Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich der Themen Embargo, Wirtschafts-, Handels- oder Finanztransaktionen zu informieren.

Für den Fall, dass unsere Kunden und Geschäftspartner als Exporteure oder Wiederverkäufer tätig sind und falls sich unsere Handelsvereinbarungen nicht ausschließlich auf den heimischen Markt erstrecken, setzen wir voraus, dass unsere Kunden und Geschäftspartner darauf achten, sämtliche Lizenzen, Versanddokumente und Genehmigungen einzuholen, die aufgrund der definierten Bestimmungen für den Wiederverkauf, die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten der Firma Spezialelectric erforderlich sind.

Der Firma Spezialelectric ist es wichtig, dass unsere Geschäftspartner sämtliche Embargo-Bestimmungen einhalten und folgendes berücksichtigen:

- Keine Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten der Firma Spezialelectric in ein verbotenes Land oder ein Land, das Beschränkungen unterliegt, ohne alle erforderlichen Genehmigungen der europäischen oder US-amerikanischen Behörden, der Vereinten Nationen oder eines anderen Landes eingeholt zu haben, das derartige Beschränkungen erlassen hat.

- Keine Lieferung von Produkten der Firma Spezialelectric an Parteien, Unternehmen oder Körperschaften, die Beschränkungen unterliegen, die durch die Busdesrepublik Deutschland, die USA, die EU, die UNO oder ein anderes Land erlassen wurden. Gleiches gilt für Lieferungen an Parteien, Unternehmen oder Körperschaften, bei denen Grund zu der Annahme besteht, sich nicht vollumfänglich an die geltenden nationalen oder internationalen Bestimmungen gehalten zu haben.

- Keine Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten der Firma Spezialelectric zur Verwendung in Bereiche, die durch Gesetze oder Bestimmungen Beschränkungen unterliegen oder für die derzeit Wirtschafts- oder Finanzsanktionen gelten.

Falls die Lieferung von Produkten, Dienstleistungen oder Dokumentationen der Firma Spezialelectric durch unsere Kunden und Geschäftspartner eine Export- oder Importgenehmigung durch bestimmte Behörden erfordert oder die Lieferung aufgrund eines Embargos verboten ist, ist die Firma Spezialelectric berechtigt, bis zur Erteilung der Genehmigung oder für die Dauer der Beschränkungen oder Verbote ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen.

Diese Hinweise werden systematisch in alle unsere Vertriebsvereinbarungen - unabhängig vom jeweiligen Land -aufgenommen und sie sind ab sofort gültig.

Spezialelectric


01.04.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über in unserem Verkaufskatalog auf „eBay-Kleinanzeigen“ präsentierten Waren geschlossenen Verträge zwischen uns, der Firma Spezialelectric Lucia Jung, Teinacher Straße 64, 71634 Ludwigsburg-Eglosheim, Deutschland – im Folgenden Verkäufer- und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Katalog auf „(ebay-)Kleinanzeigen“ stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die im Katalog beschriebenen Produkte zu bestellen.
(2) Der Kunde erhält mit Absenden einer Anfrage per Telefon, per Fax, per E-Mail, postalisch oder über die Funktion „Nachrichtschreiben“ ein rechtsverbindliches Angebot in Textform (per E-Mail, per Fax, per Brief, Funktion „Nachrichtschreiben“) des Verkäufers. 
(3) Das Angebot kann vom Kunden innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Angebots angenommen werden. Eine Annahme ist durch Erklärung in Textform (per E-Mail, per Fax, per Brief oder Funktion „Nachrichtschreiben“) oder durch Zahlung des Kaufpreises möglich. Es gelten die gesetzlichen Fristen gem. §§ 187 ff. BGB. Die Frist beginnt mit Eingang des Angebots beim Kunden.  
(4) Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Frist an, so ist der Verkäufer nicht mehr an das Angebot gebunden. Der Verkäufer wird den Kunden darüber nach Fristablauf informieren.  
(5) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert von 50,- EUR berücksichtigen. Wir nehmen Bestellungen aus dem Ausland nur schriftlich entgegen (per Fax, per Post oder per E-Mail).
(6) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Angebotserklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 3 Widerrufsrecht 
(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung 
Widerrufsrecht 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name des Unternehmers, Anschrift und, soweit verfügbar Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse eintragen) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige elektronisch ausfüllen und übermitteln. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An 
Spezialelectric Lucia Jung
Teinacher Straße 64
71634 Ludwigsburg-Eglosheim
Deutschland
E-Mail: spezialelectric@web.de

• Hiermit widerrufe(n) ich/wir [….] den von mir/uns [….]abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren [….]/die Erbringung der folgenden Dienstleistung [….]
• Bestellt am [….]/erhalten am[….]
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum [….]
[….] Unzutreffendes streichen.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
- Ende der Widerrufsbelehrung-
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
§ 4 Lieferbedingungen 
(1) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(2) Waren werden auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versendet, soweit nichts anders, insbesondere eine Selbstabholung, vereinbart wurde.
(3) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
(4) Sofern eine Zustellung aufgrund eines schuldhaften Handelns den Kunden nicht möglich ist, so kann der Verkäufer daraus entstehenden Mehrkosten vom Kunden verlangen
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen 
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Katalog sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Anfallenden Versandkosten werden im Angebot des Verkäufers ausgewiesen oder im konkreten Angebot. 
(2) Bei Lieferungen außerhalb der europäischen Unionen können weitere Kosten auftreten. Dieser hat der Kunde zu zahlen, sofern es sich um Kosten handelt, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat (Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren, einfuhrrechtliche Abgaben und Steuern). 
(3) Die Zahlung des Kaufpreises kann nach den in der konkreten Anzeige, oder dem Angebot, benannten Methode erfolgen
(4) Wenn Sie Ihre Vertragserklärung wirksam gemäß § 3 widerrufen, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung bereits bezahlter Kosten für den Versand zu Ihnen (Hinsendekosten) verlangen (vgl. zu sonstigen Widerrufsfolgen § 3 Abs. 3).
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
§ 7 Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für gebrauchte Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
§ 9 Datenschutzhinweis
(1) Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten (insbesondere Kontaktdaten, E-Mail Adresse, Anschrift) werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung, die für den Kunden jederzeit unter www.spezialelectric.de abrufbar ist, erhoben, verarbeitet und verwendet. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung Spezialelectric | Impressum. 
(2) Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist Spezialelectric, Teinacherstraße 64, 71634 Ludwigsburg-Egolsheim, Deutschland, E-Mail: spezialelectric@web.de.
(3) Ihnen stehen insbesondere die Betroffenenrechte gem. Art. 15, 16, 17, 18, 19, 20, 7 Abs. 3, 77 Datenschutzgrundverordnung zu. Dies beinhaltet insbesondere ein Widerspruchsrecht gegen die erfolgte Datenverarbeitung. 

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Ludwigsburg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
 

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